TīmeklisEs ist V daher nach § 275 I BGB unmöglich, K das Eigentum am Monet zu verschafen. Die Unmöglichkeit lag bereits vor Vertragsschluss mit K vor, sodass anfängliche Unmöglichkeit vorliegt. Fall 3: Aufwendungsersatz bei anfänglicher Unmöglichkeit nach §§ 311a II, 284 BGB (Erweiterung von Fall 1) Tīmeklissichtspunkten, dass auch § 275 I BGB vor der Abnahme nicht anwendbar ist (siehe oben). 1 In den Fällen einer vom Besteller missbräuchlich verweigerten Abnahme kann der Werkunternehmer den Anspruch auf Abnahme nach § 640 I BGB geltend machen oder (empfehlenswerter) sofort auf Zahlung des Werklohns klagen.
Fall 3: Lösung
Tīmeklisloschen sein. Dies wäre dann der Fall, wenn V die Leistung nach § 275 I BGB nicht erbringen müsste und kein Fall des § 326 II BGB vorliegt. V ist von seiner Pflicht zur … TīmeklisPropädeutische Übung Grundkurs Zivilrecht II – Prof. Dr. Stephan Lorenz 3 Unmöglichkeit gem. § 275 I BGB ausgeschlossen ist.5 Das ist vorliegend problematisch, weil sich K von V eine gebrauchte Sache erworben hat. Nach Auffassung des BGH ist Ersatzlieferung beim Kauf gebrauchter Sachen nur dann möglich, wenn nach dem … grounding detector
§ 275 BGB Ausschluss der Leistungspflicht - juris
Tīmeklisdes § 275 Abs. 1 BGB angesprochen werden! In diesem Fall ist es für die Bearbeitung von § 362 Abs. 1 BGB ausreichend, eine Erfüllung mangels erfolgter Übereignung … Tīmeklisregelt § 275 Abs. 1 BGB für den Fall den Wegfall der Leistungspflicht. Anders ist es aber, wenn der Leistungsgegenstand nach der Vorstellung der Parteien durch eine gleichartige und gleichwer-tige Leistung ersetzt werden kann. Hier kommt es darauf an, ob eine gleichartige und gleichwertige Tīmeklisder Fall, wenn bei einem gegenseitigen Vertrag die dem Anspruch synallagmatisch gegen-überstehende Gegenleistung gemäß § 275 BGB unmöglich geworden ist. Der … fill in the blanks smart keeda